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VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN
Zur gezielten planungsrechtlichen Sicherung einzelner Vorhaben
können Städte und Gemeinden vorhabenbezogene Bebauungspläne
(im Gegensatz zu dem nicht vorhabenbezogenen Angebotsplan)
aufstellen. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ermöglicht
ein genau beschriebenes Vorhaben und klärt die planungsrechtlichen
Rahmenbedingungen für genau dieses Vorhaben.
Anders als bei der Angebotsplanung erfolgt die Bauleitplanung
beim vorhabenbezogenen Bebauungsplan in enger Zusammenarbeit
mit der Projektplanung (Hochbau etc.). Im besten Fall kann
mit der Planreife des Bebauungsplans die Baugenehmigung erteilt
werden.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird von der Gemeinde aufgestellt
(Planungshoheit der Gemeinden), aber in der Regel durch den
Investor erarbeitet. Zu dem Bebauungsplan wird ein Vertrag
zwischen Investor und Gemeinde abgeschlossen, der die Umsetzung
des Vorhabens regelt und sicherstellt.
Die Beratungsgesellschaft für kommunale Infrastruktur mbH
bietet neben den bauleitplanerischen bzw. städtebaulichen
Leistungen (Erarbeiten des Bebauungsplanes und Begleitung
des Verfahrens) die Koordination sämtlicher an dem vorhabenbezogenen
Bebauungsplan beteiligten Fachplaner und Gutachter sowie die
Unterstützung bei der Formulierung der technischen Regelungen
des Vertrages an.
LEISTUNGEN
Wir bieten ein abgerundetes Leistungsbild, das kommunale und
private Auftraggeber umfassend von Planungs- und Steuerungsaufgaben
entlastet.
Die Arbeitsbereiche umfassen:
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Prüfen der planungsrechtlichen
Voraussetzungen
des Vorhabens |
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Klären der Rahmenbedingungen
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Formulieren der städtebaulichen und
vorhabenbezogenen Zielsetzungen |
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Erarbeiten des Bebauungsplanes in
Zusammenarbeit mit der Gemeinde
und dem Vorhabenträger |
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Begleiten des Verfahrens |
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Formulieren sämtlicher Verfahrenstexte
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Durchführen von Öffentlichkeitsbeteiligungen
und Behördenbeteiligungen |
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Übernahme der gesamten Projektsteuerung
mit der Erstellung von Organisations-,
Zeit- und Zahlungsplänen |
Weitere Aufgaben rund um den vorhabenbezogenen Bebauungsplan
können sein:
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Umweltprüfung / Umweltberichte |
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Erschließungsplanung (Straßen
und Entwässerung) bis zur Ausführung |
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Erarbeiten von Gutachten, technischen
und
wirtschaftlichen Machbarkeitsstudien |
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Mitwirken bei der Gestaltung
von Durchführungsverträgen u. städtebaulichen Verträgen
(technische Regelungen) |
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Erarbeiten und Begleiten von
Flächennutzungsplanänderungen |
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Begleiten einer eventuell erforderlichen
Regionalplanänderung |
Weitergehende Fachkompetenz aus den Bereichen Verkehrstechnik,
Stadtplanung, Grünflächenplanung, Entwässerungsplanung wird
bei Bedarf aus Fachbereichen im eigenen Haus oder extern bereitgestellt.
Dazu nutzen wir ein Netzwerk von Fachplanern und Partnerbüros.
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