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STADTPLANUNG
Stadtplanung dient der städtebaulichen Entwicklung unter Berücksichtigung
von räumlichen und sozialen Strukturen. Ziel und Aufgabe der
Stadtplanung ist es, soziale, wirtschaftliche und umweltschützende
Anforderungen in Einklang miteinander zu bringen.
Zur Umsetzung hat der Gesetzgeber eine Reihe von Instrumentarien
zur Verfügung gestellt. So wird den Städten und Gemeinden
mit der vorbereitenden und verbindlichen Bauleitplanung ein
rechtliches Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
ihres Gemeindegebietes zur Verfügung gestellt.
Stadtplanung und Bauleitplanung haben Auswirkungen auf nahezu
alle Bereiche der Gesellschaft. Ihre Rahmenbedingungen wiederum
werden ebenso von nahezu allen Bereichen der Gesellschaft
definiert. Bei der Stadtplanung und insbesondere bei der Bauleitplanung
ist interdisziplinäres Denken und Planen daher von besonderer
Bedeutung.
Die Beratungsgesellschaft für kommunale Infrastruktur mbH
bietet die Bearbeitung stadtplanerischer und bauleitplanerischer
Aufgaben in einem interdisziplinär arbeitenden Team an.
Neben den eigenen Mitarbeitern verfügen wir über ein breites
und erprobtes Netzwerk anderer Fachbüros unterschiedlicher
Fachrichtungen, so dass wir bei Bedarf ein sehr breites Spektrum
abdecken können.
Ein rechtssicherer Bauleitplan muss unter Berücksichtigung:
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der städtebaulichen Rahmenbedingungen
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der Anforderungen aus den übergeordneten
Fachplanungen |
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der Planungsziele |
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der gestalterischen Möglichkeiten
für die Planung |
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der Lage des Plangebiets und
der Potentiale
der Umgebung |
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der Erfordernisse aus Ver- und
Entsorgungseinrichtungen |
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der Anforderungen aus umweltrelevanten
Themen |
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der Wirtschaftlichkeit |
erarbeitet werden.
LEISTUNGEN
Die BKI mbH bietet zur zielorientierten Stadtplanung von
der Projektentwicklung bis zur Erstellung eines rechtssicheren
Bauleitplanes folgende Leistungen an:
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Stadtentwicklungskonzepte |
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städtebauliche Rahmenplanung
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städtebauliche Entwürfe |
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Bebauungspläne |
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vorhabenbezogene Bebauungspläne
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Erschließungsplanung (Straße,
Entwässerung) |
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Änderung von Flächennutzungsplänen
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Begleitung von Regionalplanänderungsverfahren
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Umweltprüfung / Umweltberichte
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Durchführung von Öffentlichkeitsbeteiligungen
u. Behördenbeteiligungen gemäß § 3 und § 4 BauGB |
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Mitarbeit bei der Formulierung
städtebaulicher
Verträge (technische Inhalte) |
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Projektsteuerung / Terminmanagement
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Gutachten, technische und wirtschaftliche
Machbarkeitsstudien |
Weitergehende Fachkompetenz aus den Bereichen Verkehrstechnik,
Grünflächenplanung, Entwässerungsplanung wird bei Bedarf aus
Fachbereichen im eigenen Haus oder extern bereitgestellt.
Dazu nutzen wir ein Netzwerk von Fachplanern und Partnerbüros.
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