Beratungsgesellschaft für
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UMWELTBERICHTE
 



UMWELTBERICHTE

Nach § 2 Abs. 4 und § 1a BauGB ist zur Beurteilung der Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.

Ein Umweltbericht besteht aus folgenden Elementen:

  Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten
Ziele des Bauleitplanes

 
 
Berücksichtigung der Ziele für den Umweltschutz
aus Fachgesetzen und Fachplänen bei der Aufstellung des Bauleitplans
     
    Aufnahme des derzeitigen Umweltzustands

   

  Prognose für die Entwicklung des Umweltzustands
     
    Ermittlung und Planung von Maßnahmen zur
Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen

   


  Prüfung anderweitiger Planungsmöglichkeiten und Alternativen
     


  Darstellung der verwendeten technischen Verfahren
     


  Monitoring - Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung
     
    Allgemein verständliche Zusammenfassung

Die Auswirkungen der Bauleitplanung auf die Umwelt werden für die Schutzgüter:

  Menschen und ihre Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt

 
 
Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt
     
    Kulturgüter und sonstige Sachgüter und
     
    die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes

ermittelt und bewertet.

Weitere zu prüfende Umweltbelange sind:

  Erhaltungsziele und Schutzzwecke von FFH-Gebieten und Vogelschutzgebieten

 
 
Vermeidung von Emissionen und sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwasser
     
    Nutzung erneuerbarer Energien sowie sparsame und effiziente Nutzung von Energie

   

  Darstellungen von Landschaftsplänen
     
    Erhaltung bestmöglicher Luftqualität in Gebieten mit Immissionsgrenzwerten, die nach europarechtlichen Vorgaben durch Rechtsverordnung festgesetzt sind


LEISTUNGEN

Im Rahmen der Umweltprüfung übernimmt die Beratungsgesellschaft für kommunale Infrastruktur mbH folgende Arbeitsschritte:

  Grundlagenermittlung

 
 
Klärung des Untersuchungsbedarfs
     
    Klärung des Untersuchungsumfangs

   

  Koordination der Fachgutachter
     
    Auswertung der Ergebnisse der Fachgutachten

   


  Erarbeitung und Fortschreibung des Umweltberichtes
     

  Durchführung von Abstimmungen
     


  Vorstellen des Umweltberichtes vor politischen Gremien oder Verwaltungsgremien


 

 



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